Allgemeine Geschäftsbedingungen
MC Fischer u. Fuhrmann GmbH

Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir zu folgenden Bedingungen ausführen werden.

Allgemeines

Aufträge sind für uns erst bindend, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und zusätzliche Vereinbarungen.

Unsere AGB werden von Ihnen mit einer Bestellung akzeptiert. Die Lieferzeiten hängen von unseren Kapazitäten ab und sind entsprechend abzuklären und werden u. U. mit Teillieferungen ausgeführt. Sondervereinbarungen oder unübliche Handhabung des Auftrags sind schriftlich zu dokumentieren, wobei der E-Mail-Verkehr als der schnellere Weg akzeptiert wird.
Die bei uns lagernden Rohteile müssen durch Sie versichert sein.
Normale Bemusterungen werden nicht berechnet. Sollte jedoch ein spezieller Lack oder besondere Behandlung gefordert werden, wird der Aufwand in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Da es sich bei uns um reine Lohnarbeit handelt sind unsere Rechnungen sofort netto Kasse fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Aufwandsentschädigung sowie 1 % pro Monat Verzugszinsen. Unsere Preisabsprachen gelten für 1 Jahr.

Rohteile

Die zu bearbeitenden Teile müssen uns sauber, fettfrei, frei von integrierten Fettsäuren, frei von Antistatika und ohne Trennmittel geliefert werden. Die Teile müssen frei von Graten, Angussresten und losen Spänen sein. Jegliche Änderung von Form und Material müssen mit uns abgesprochen werden.

Objektträger

Entsprechend Ihrer Losgrößen müssen Objektträger gebaut werden. Die Kosten hierfür tragen in der Regel wir. Sollten spezielle Maskierungen oder spezielle Fixierungen, die über Dritte eingekauft werden müssen, benötigt werden, so werden die Kosten hierfür in Absprache mit Ihnen in Rechnung gestellt. Die Objektträger bleiben unser Eigentum.

Verpackung und Versand

Die Rohlinge sind staubgeschützt anzuliefern. Die Verpackung muss sauber und für den Rücktransport der lackierten und metallisierten Teile geeignet sein. Sollte die Verpackung nicht ausreichend sein, können wir Reklamationen hieraus nicht anerkennen.

Für Versand- und Verpackungsschäden übernehmen wir keine Haftung.

Lieferzeit

Die Lieferzeit erfolgt nach Absprache. Eine Lieferfrist verlängert sich, wenn aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben eintreten. Dies gilt auch für unsere Vorlieferanten.
Wir werden Beginn und Ende solcher Umstände Ihnen umgehend mitteilen. Sie können von uns die Erklärung verlangen, ob wir aufgrund der eingetretenen Umstände zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Rücksendung erfolgt unfrei in Ihrem Auftrag und auf Ihre Gefahr.

Qualität

Die Teile müssen nach Ihren Bedingungen getestet und freigegeben werden. Unter Serienbedingungen werden Grenzmuster erstellt, die die Qualität festlegen. Die Endkontrolle erfolgt nach diesem Grenzmuster. Weitergehende Kontrollen können nach Absprache angeboten werden.
Prozessbedingter Ausschuss, der bei der Metallisierung entsteht liegt zwischen 2 und 5 %. Dies gilt nicht für Einzelaufträge. Diese Prozentzahl richtet sich nach den verlangten Qualitätsrichtlinien die mit Grenzmuster festgelegt werden. Im Rahmen dessen, ist keine Minderung oder kein Schadenersatzanspruch abzuleiten.

Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden. Die Teile müssen vor Weiterverarbeitung von Ihnen geprüft werden. Für Schäden bedingt durch Weiterverarbeitung übernehmen wir keine Haftung. Für Qualitätsstandards die nicht explizit vereinbart sind können in dieser Form nicht reklamiert werden.

Stand: Januar 2014